18.09. Einladung Schleppjagd Ellwangen-Rindelbach


Der Reit- und Fahrverein Rindelbach u.U. e.V. und die Hardt Meute des Badischen Schleppjagdverein e.V. laden ihre Mitglieder zur Schleppjagd am Samstag 18. September 2021 nach Ellwangen-Rindelbach ein.

Jagdherrschaft Maximiliane Borst, Katharina & Hannes Voltenauer
Master Andrea Wiehn
Reiterliche Jagdhornbläser Ellwangen

ab 11:00 Uhr Eintreffen Reitanlage des RV Rindelbach,
Parken entlang der Bahnlinie rechts

12:15 Uhr Abritt zum Stelldichein

12.30 Uhr Stelldichein am Damm Kressbachsee, Begrüßung/ Abritt

ca. 14:30 Uhr      Rast bei Kalkhöfe

ca. 15:30 Uhr Curreé am Kirnbach (Rindelbach)

im Anschluß Gemeinsames Essen in der Jagsttalschenke (a la Carte)

Die Jagdstrecke beträgt ca. 15 km, mit 6 Schleppen, mind. 15 Hindernissen, einigen Gräben/Wälle, Straßenüberquerungen im Galopp, Flussdurchquerung und ist mittelschwer.
Die Hindernisse können nicht alle umritten werden.  Die Jagd ist für Anfänger/ungeübte Reiter/Pferde nicht geeignet. Es wird in 2 Feldern geritten.
Aufgrund Corona-Pandemie findet kein Zuschauertransport statt.
Die Jagd kann im E-Bike Feld mit entsprechendem Gefährt begleitet werden.

Korrekte Jagdkleidung wird erwartet. Splittersichere Reitkappe ist Pflicht! Schutzweste wird empfohlen!

Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt! 
Anmeldung an Hannes Voltenauer Tel: +49 151 25055280 / hvoltenauer@gmail.com.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten besondere Bedingungen:
Teilnahme nur mit Anmeldung bis 16.09.2021.
Formular Anwesensheitsnachweis/Registrierung (auch für Zuschauer) und Formular Blutarmut-Pferde muss ausgefüllt mitgebracht und an der Meldestelle abgegeben werden. Die aktuellen Corona-Hygiene-Regeln (Abstandhalten, Mundschutz in geschl. Räumen, Hände desinfizieren, keine Umarmungen etc.) sind einzuhalten! 

GGG: Alle Teilnehmer/Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein! Nachweis ist bereit zu halten!  (www.ostalbkreis.de)

Anfahrt:
Navi Kellerhausstr. 4 73479 Ellwangen

Haftung, Unfälle

Private Veranstaltung: Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Veranstalter weisen ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Reitens im Gelände hin. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Wir haften generell im Rahmen unserer Veranstalterhaftpflicht.
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Eine gültige Pferdehaftpflichtversicherung für alle mitreitenden Teilnehmer ist Pflicht und auf Anforderung vorzuzeigen. Hunde sind an der Leine zu führen. Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Pferdepass ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Corona Regeln
Zur Einschränkung der Corona Pandemie hat jeder Teilnehmer, beritten oder nicht einen Anwesenheitsnachweis für die Veranstaltung auszufüllen und unaufgefordert beim Eintreffen abzugeben.
Der Anwesenheitsnachweis ist als Anlage beigefügt.
Jeder Teilnehmer/Besucher versichert, dass er frei von Corona typischen Symptomen ist und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Corona infizierten Personen hatte.
Die Daten zur Angabe und Speicherung bei den Zuständigen Gesundheitsbehörden genehmigen die Teilnehmer nur zum Nachweis evtl. auftretender Infektionswege. Eine Angabe der Daten an andere Dritte wird ausdrücklich nicht gestattet.
Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und Bestimmungen über Mundschutzmasken sind einzuhalten.

Wichtiger Hinweis:
Bei dieser Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Eine Darstellung der Bilder erfolgt im Internet, in Printmedien und auf Social-Media-Kanälen. Mit der Teilnahme als Reiter, Zuschauer oder Begleiter erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zu unentgeltlichen Veröffentlichung wie oben beschrieben – und zwar ohne daß es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf. Sollte die betreffende Person mit einer Veröffentlichung einer fotografischen Darstellung ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir, um umgehende Benachrichtigung, entweder bei der Anmeldung, auf der Meldestelle, per Mail oder Telefon. Das Gleiche gilt auch für Filmaufnahmen.