05.04.2020 – Schleppjagd des Stuttgarter Reitvereins im HuL Marbach / abgesagt!!!

Aufgrund der Corona Krise abgesagt!!


Im Rahmen des alljährlichen Jagdreiterlehrgangs des Stuttgarter Reit- und Fahrverein e. V. findet eine Frühjahrsjagd im Haupt- und Landgestüt Marbach statt.

11:00 Uhr       Meet/Stelldichein an der Landesreitschule Marbach

11:30 Uhr       Aufbruch zur Jagd

14:00 Uhr       Currée/Rückkehr an der Landesreitschule Marbach

Anmeldung bis zum 01.04.2020 und Informationen unter:
Tel: 0172 / 7274371

Navi:
Landesreitschule Marbach
Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen-Marbach

Haftung, Unfälle

Private Veranstaltung: Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Veranstalter weisen ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Reitens im Gelände hin. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Wir haften generell im Rahmen unserer Veranstalterhaftpflicht.
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Eine gültige Pferdehaftpflichtversicherung für alle mitreitenden Teilnehmer ist Pflicht und auf Anforderung vorzuzeigen. Hunde sind an der Leine zu führen. Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Pferdepass ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Corona Regeln
Zur Einschränkung der Corona Pandemie hat jeder Teilnehmer, beritten oder nicht einen Anwesenheitsnachweis für die Veranstaltung auszufüllen und unaufgefordert beim Eintreffen abzugeben.
Der Anwesenheitsnachweis ist als Anlage beigefügt.
Jeder Teilnehmer/Besucher versichert, dass er frei von Corona typischen Symptomen ist und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Corona infizierten Personen hatte.
Die Daten zur Angabe und Speicherung bei den Zuständigen Gesundheitsbehörden genehmigen die Teilnehmer nur zum Nachweis evtl. auftretender Infektionswege. Eine Angabe der Daten an andere Dritte wird ausdrücklich nicht gestattet.
Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und Bestimmungen über Mundschutzmasken sind einzuhalten.