Am Samstag, 8. Oktober lädt die Jagdherrschaft Landoberstallmeisterin Dr. Astrid von Velsen-Zerweck, Dr. Dieter Förschler und Thea Maisch zur Herbstschleppjagd auf dem Haupt- und Landesgestüt Marbach ein.
Die Jagdstrecke beträgt ca. 16 km über hügeliges Gelände mit Sprüngen, die alle umritten werden können. Es werden ca. 6 Schleppen geritten mit einer Pause nach der dritten Schleppe. Zuschauer können die Strecke in Fahrgemeinschaften begleiten.
Zeitlicher Ablauf:
12:00 Uhr: Stelldichein im Innenhof des Gestüts
13:00 Uhr: Begrüssung zu Pferd und Aufbruch zur Jagd
16:00 Uhr: Jagdende und Curée am Ausgangspunkt, anschliessend gemeinsames Essen im Gestütsgasthof
Master: Andrea Wiehn
Jagdherrschaft: Dr. Astrid von Velsen-Zerweck, Dr. Dieter Förschler, Thea Förschler
Schleppenleger: HSM Rolf Eberhardt
Bläser: Jagdhornbläser Heimsheim
Cup: 35 € (BSV: 25 €), Jugendliche 15 € (BSV:10 €), Gäste 5 € (incl. Umtrunk,
Imbiss bei der Pause, Nutzung des Gestütsgeländes)
Anmeldung: Dr. Dieter Förschler, Tel. 0049 174 909 60 29, dfoerschler@web.de
Einladung: PDF
Downloads:
Blutarmut Formular (Pferd)
Besondere Bedingungen:
Teilnahme bitte mit Anmeldung unter dfoerschler@web.de.
Die aktuellen Corona-Regeln sind einzuhalten. Formular Blutarmut-Pferde muss ausgefüllt mitgebracht und beim Stelldichein abgegeben werden.
Teilnahme für Reiter und Pferde mit guter Geländeerfahrung. Die Veranstalter und die Teilnehmer untereinander haften nicht für Schäden, die bei der Jagd immanent sind, sowie für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln der Veranstalter und ihrer Mitarbeiter verursacht werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind an der Leine zu führen. Korrekte Jagdkleidung erwünscht. Splittersichere Reitkappe ist Pflicht.
Anfahrt:
Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach
Parken:
Landesreitschule (Am Dolderbach 11)
Haftung, Unfälle
Private Veranstaltung: Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Veranstalter weisen ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Reitens im Gelände hin. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Wir haften generell im Rahmen unserer Veranstalterhaftpflicht.
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Eine gültige Pferdehaftpflichtversicherung für alle mitreitenden Teilnehmer ist Pflicht und auf Anforderung vorzuzeigen. Hunde sind an der Leine zu führen. Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Pferdepass ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Foto- und Filmaufnahmen:
Bei dieser Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Eine Darstellung der Bilder erfolgt im Internet, in Printmedien und auf Social-Media-Kanälen. Mit der Teilnahme als Reiter, Zuschauer oder Begleiter erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zu unentgeltlichen Veröffentlichung wie oben beschrieben – und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf. Sollte die betreffende Person mit einer Veröffentlichung einer fotografischen Darstellung ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir, um umgehende Benachrichtigung, entweder bei der Anmeldung, bei Beginn der Veranstaltung, per Mail oder Telefon. Das Gleiche gilt auch für Filmaufnahmen.