Der Reit- und Fahrverein Krautheim lädt herzlich zur Schleppjagd durch das wunderschöne Jagsttal unter der Jagdherrschaft von Charlotte Schmid, Georg Stier und Birthe &Jürgen Kampp ein. Geritten wird hinter den Grand-Anglo-Francais der Hardt Meute,
Master of Hounds ist Andrea Wiehn.

ABLAUF Samstag 04.10.2025
12:00 Uhr: Stelldichein auf dem Gelände des RFV Krautheim und Eintrag ins Jagdbuch.
13:30 Uhr: Begrüßung und Aufbruch zur Jagd.
Die Jagdstrecke verläuft über eine Distanz von ca. 18 km durch Wald, über Wiesen und Felder mit jagdgerechten Hindernissen, die alle umritten werden können.
Die Rast findet am Urteilbrunnen in Unterginsbach statt.
16:30 Uhr: Halali und Curée, anschließend gemütliches Beisammensein mit Jagdessen im Reiterstübchen des RFV Krautheim.
Capgeld: 40 Euro für Nicht-Mitglieder (Vorkasse), 45 Euro vor Ort
Umfasst Sektempfang & Häppchen und den Imbiss beim Zwischenstopp.
Der Zahlungseingang mit Namen des Reiters gilt als Anmeldung.
Bitte auf das Volksbank-Konto des RFV Krautheim e.V. IBAN: DE61 6606 9342 0001 0434 04 überweisen.
Felder:
1. Feld Springerfeld für sichere Reiter und Pferde
2. Feld Nichtspringerfeld
Veranstalter: Reit- und Fahrverein Krautheim e.V.
Anfahrt: Klepsauer Str. 6, 74238 Krautheim
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Blutarmut Formular (Pferd)

Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten:
Der Veranstalter speichert die persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen bei der Anmeldung in elektronischer Form. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nach Abschluss des jeweiligen Lehrgangs werden die personenbezogene Daten gelöscht.
Haftung, Unfälle
Private Veranstaltung: Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Veranstalter weisen ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Reitens im Gelände hin. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Wir haften generell im Rahmen unserer Veranstalterhaftpflicht.
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Eine gültige Pferdehaftpflichtversicherung für alle mitreitenden Teilnehmer ist Pflicht und auf Anforderung vorzuzeigen. Hunde sind an der Leine zu führen. Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Pferdepass ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Foto- und Filmaufnahmen:
Bei dieser Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Eine Darstellung der Bilder erfolgt im Internet, in Printmedien und auf Social-Media-Kanälen. Mit der Teilnahme als Reiter, Zuschauer oder Begleiter erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zu unentgeltlichen Veröffentlichung wie oben beschrieben – und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf. Sollte die betreffende Person mit einer Veröffentlichung einer fotografischen Darstellung ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir, um umgehende Benachrichtigung, entweder bei der Anmeldung, bei Beginn der Veranstaltung, per Mail oder Telefon. Das Gleiche gilt auch für Filmaufnahmen.