Am Sonntag 22. September lädt der Reitsportverein Schwalbach zur Schleppjagd ein

hinter den Hunden der Hardt Meute ein

Sonntag 22. September

Ablauf:
11:00           Stelldichein, Jagdimbiss, Sektempfang und Eintragung ins Jagdbuch
12:00           Begrüssung zu Pferd und Aufbruch zur Jagd
16:00           Rückkehr zur Reitanlage, Halali, Überreichung der Brüche.
Im Anschluss Jagdessen und gemütliches Beisammensein.

Die Jagdstrecke beträgt ca. 13 km mit jagdgerechten Hindernissen, ca. 80cm. Es wird in zwei Feldern geritten. Im zweitem Feld können die Hindernisse umritten werden.

Veranstalter:          RSV Schwalbach
Jagdherrschaft:      Stefan Odenbreit
Master/Meute:        Andrea Wiehn mit der Hardt Meute
Bläser: Parforcehornbläser St. Georg, Saarbrücken
Cup: Es wird ein Bügelgeld von 40€ erhoben
Vereinsmitglieder zahlen 30€, Jugendliche 20€
Anmeldungen/ Info: Stefan Odenbreit unter +491577 5244259.

Download: Blutarmut Formular
Einladung: Einladung Schleppjagd

Anfahrt Navi: Reitverein Schwalbach, Im Taubenthal 25, 66773 Schwalbach

Haftung, Unfälle

Private Veranstaltung: Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Veranstalter weisen ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Reitens im Gelände hin. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Wir haften generell im Rahmen unserer Veranstalterhaftpflicht.
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Eine gültige Pferdehaftpflichtversicherung für alle mitreitenden Teilnehmer ist Pflicht und auf Anforderung vorzuzeigen. Hunde sind an der Leine zu führen. Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Pferdepass ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Teilnahmebedingungen: Hinweise zu Datenschutz, Haftung und Fotos/Videos