24.10.26 Einladung Schleppjagd Ellwangen-Rindelbach

Der Reit- und Fahrverein Rindelbach u.U. e.V. und die Hardt Meute des Badischen Schleppjagdverein e.V. laden zur Schleppjagd am Samstag 24. Oktober 2026 nach Ellwangen-Rindelbach ein.

Jagdherrschaft  Katharina Voltenauer & Andrea Schiffne
Master Andrea Wiehn
Reiterliche Jagdhornbläser Ellwangen

ab 11:00 Uhr Stelldichein Schloss ob Ellwangen
12:30 Uhr Begrüßung/Abritt
ca. 16:00 Uhr Currée  an der Schönenbergkirche

im Anschluss Gemeinsames Jagdessen auf dem Jagsttalhof in Rindelbach mit Festabend.

Die Jagdstrecke beträgt ca. 20 km, mit 7 Schleppen in vielseitigem Gelände und einigen Hindernissen, die umritten werden können. Die Jagdstecke kann von einem ambitionierten Geländereiter/in gut gemeistert werden. Es wird in 2 Feldern geritten. Jagdliche Kleidung ist gewünscht, auf splittersichere Reitkappe ist Pflicht, Schutzweste wird empfohlen.

Cup: Reiter 60€
Begleitperson 20€

inkl. Verpflegung Stelldichein/Rast/Jagdessen Die Jagdherrschaft lädt abends herzliche zur Abendveranstaltung mit Musik und Tanz (DJ, BAR, alkoholische Getränke ), für das leibliche Wohl ist gesorgt. Amüsenment Spende von ca. 20€ wird von den reizenden Damen an der Anmeldung in Empfang genommen.

Anmeldung bei Katharina Voltenauer unter 0176-61191827 oder per Mail katharina_mayer@gmx.net. Per Mail eingegangene Anmeldungen werden bestätigt.

Es ist eine begrenzte Anzahl an Gastboxen vorhanden, bei Bedarf bitte bei der Anmeldung mit angeben.

Einladung: Schleppjagd Ellwangen

Anfahrt:
Stelldichein Navi Schloss ob Ellwangen Parken entlang der Straße im Grünstreifen

Jagdessen/Abendveranstaltung Jagsttalhof Kellerhausstraße 13, 73479 Ellwangen/Rindelbach Hängerparkplatz Richtung Sportplatz Kellerhausstraße 2

Haftung, Unfälle

Private Veranstaltung: Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Veranstalter weisen ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Reitens im Gelände hin. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
Wir haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Wir haften generell im Rahmen unserer Veranstalterhaftpflicht.
Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche. Eine gültige Pferdehaftpflichtversicherung für alle mitreitenden Teilnehmer ist Pflicht und auf Anforderung vorzuzeigen. Hunde sind an der Leine zu führen. Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Pferdepass ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Wichtiger Hinweis:
Bei dieser Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Eine Darstellung der Bilder erfolgt im Internet, in Printmedien und auf Social-Media-Kanälen. Mit der Teilnahme als Reiter, Zuschauer oder Begleiter erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zu unentgeltlichen Veröffentlichung wie oben beschrieben – und zwar ohne daß es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf. Sollte die betreffende Person mit einer Veröffentlichung einer fotografischen Darstellung ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir, um umgehende Benachrichtigung, entweder bei der Anmeldung, auf der Meldestelle, per Mail oder Telefon. Das Gleiche gilt auch für Filmaufnahmen.